Warnhinweis aus Liechtenstein
Anleger müssen aufpassen, welche Produkte unter dem Label Honorarberatung verkauft werden. In einem ungewöhnlichen Schritt stoppte die Liechtensteinische Aufsicht ein Unternehmen aus Vaduz. Zumindest ein Grund, um etwas genauer hinzuschauen nach Liechtenstein.
Über Liechtenstein gibt es in Deutschland vor allem Eines: Vorurteile. Jetzt meldet sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit einem ungewöhnlichen Warnhinweis. Die Überraschung dürfte hierzulande zunächst sein, dass es so etwas dort überhaupt gibt. In Liechtenstein heißt es von der FMA über die Quantum Leben AG in Vaduz: »Temporäre Einstellung des Neugeschäfts«. Das ist jedenfalls kein alltäglicher Schritt einer Aufsicht.
| Die Ausführungen lauten im Wortlaut: | |
| »Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat mit Verfügung vom 16. August 2010 zum Schutz der Versicherteninteressen die vorübergehende Einstellung des Neugeschäfts bei Quantum Leben AG, Städtle 18, 9490 Vaduz veranlasst. Die vorsorglichen Massnahmen wurden aufgrund von Unklarheiten bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften durch Quantum Leben AG ergriffen. Zur Begleitung der von der FMA angeordneten Massnahmen wurde bei der Quantum Leben AG zudem vorübergehend ein Sonderbeauftragter eingesetzt.« | |
Zurzeit geht es um eine ernste Frage: Genügt die Versicherung den Ansprüchen der Aufsicht in Liechtenstein und anderswo? Der Hintergrund soll eine unterschiedliche Sicht bei Auflagen in den Niederlanden für Restschuldversicherungen bei Immobilienfinanzierungen sein - so meldet die FTD vom Donnerstag (18.08.2010) mit Berufung auf ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Quantum-Verwaltungsrates Werner Meissl. Das wird man abwarten müssen. Vertrauenerweckend sind die Situation und die eigenen Hinweise (”Betrugsfälle ausländischer Vermittler”) jedenfalls nicht. Das Image des Unternehmens ist im Keller.
Honorartarif oder nicht?
Aber es gibt noch eine andere Frage: Der Anbieter Quantum Leben und seine Vertriebspartner sind angetreten mit dem Anspruch, man biete einen Honorartarif. Normalerweise sind solche Tarife besonders günstig kalkuliert. Honorarberater verzichten auf Provisionen bzw. Courtagen und erhalten für ihre Beratungsleistung ein Honorar vom Kunden.
Der Tarif der Fondsgebundenen Lebensversicherung der Quantum war seit einem Artikel aus der Zeitschrift Risiko & Vorsorge (Ausgabe 2/2010) umstritten. Neben den neuesten Ungereimtheiten: Der Tarif scheint recht teuer zu sein. Auf die Analyse des Fachmagazins weist der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) in einem Hinweis hin. Der VDH beobachtet immer wieder, dass in Deutschland Anbieter sich das gute Image der Honorarberatung zunutze machen, um teilweise sogar höhere Provisionen, die dann oft anders heißen oder auf anderen Wegen abfließen, zu kassieren.
Manche - nicht viele - Medienvertreter haben sich in diesem Fall blenden lassen: Die Pressehinweise des Unternehmens in Vaduz sind recht kurz. Zuletzt hatte laut Homepage von Quantum die Zeitschrift “Das Investment” etwas unspezifisch ”Die Lebenspolice à la Markowitz” vorgestellt. In der aktuell etwas unangenehmen Situation für das Unternehmen in Liechtenstein ist ”Das Investment” jetzt besser informiert als das Unternehmen selbst (auf der Homepage sucht man vergeblich nach einem Hinweis auf die aktuelle, ungewöhnliche Situation - abgerufen am 19.08.2010 um 2.47). Aber zurück zu den Tarifen: Courtage- und Provisionszahlungen würden ausgezahlt heißt es in dem Artikel von Investment.
Das wirft neue Fragen auf: Der Hinweis muss nämlich für einen anderen Tarif gelten, denn in Honorartarifen (ein Interview mit dem Leiter Vertrieb und Marketing der Quantum), sehen zumindest in Deutschland gar keine Provisionen vor. Das ist sogar in einer Quasi-Legaldefinition im Versicherungsbereich so festgelegt. Die deutsche Versicherungsaufsicht hat in einer schon etwas älteren Verordnung ein Provisionsabgabeverbot für “echte” Berater im Versicherungsbereich vorgesehen, um Vermischungen zwischen Beratern und Vermittlern zu verhindern.
Für Verbraucher ist die Situation jedenfalls oft unbefriedigend, da sie auf manche Begriffe vertrauen und dann bitter enttäuscht werden können. Quantum wird nach der Aktion der Finanzaufsicht vermutlich Probleme haben, den eigenen Vertrieb hierzulande wieder anzukurbeln. Neue Zweifel scheinen nach den Hinweisen aus dem Unternehmen zudem angebracht zu sein: Ob der Tarif für die Fonds-Leben ein echter Honorartarif ist!?







Kommentare
Klaus Gansterer
19 August 2010 um 01:08
Also meines Wissens und auch meiner Erfahrung nach ist die Honorarberatung eigentlich das, was ich als Anleger am meisten empfehlen kann. Ich habe in Österreich viele Möglichkeiten ausprobiert und bin schließlich bei der Capital bei einem Honorarberater gelandet und damit höchst zufrieden! Ich würde mir aber nie einen völlgi unabhängigen Berater nehmen, sondern nur jemanden, bei einer Bank, der ich auch vertraue. Grundsätzlich denke ich, dass ab einem gewissen Kapital das beste sicher der WEg der Honorarberatung ist! Muss man sich aber eben auch “leisten” können!
Frommholz
19 August 2010 um 03:08
Ich bin überzeugter Honorarberater VDH: Trotzdem vertrete ich die Meinung, dass ein Honorarberater nicht von vornherein der bessere Berater ist. Da er andere Beratungsmotive hat (Aufwand ist entlohnt) kann er tendenziell freier und unabhängiger beraten. Leider ist es aber zur Masche geworden, sich Honorarberater zu nennen, aber trotzdem auch Provisionen zu kassieren. Es gilt also, Verbraucher nicht nur auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Honorarberatung eine andere, gute Form der Finanzberatung ist, sondern gleichzeitig ihn auch vor Mischformen zu warnen. Diese sind nämlich m.E. verwerflicher als eine vernünftig kommunizierte Finanzberatung auf Provisionsbasis.