Zur Debatte über die Rente mit 67
Die SPD blamiert sich zurzeit mit einer Diskussion zur Unzeit. Die Rente mit 67 ist in ihrem Grundkonzept ausgewogen und sollte keine Verhandlungsmasse der Politik mehr sein. Im Jahr 2032 müssen Rentenempfänger erstmals tatsächlich bis 67 arbeiten. Rente mit 70 ist ebenfalls eine Fehldiskussion.
Der Autor dieses Artikels gehört dem zweiten Jahrgang (ab 1964) an, der bis zum Renteneintrittsalter 67 tatsächlich arbeiten soll. Ältere klagen nur darüber, müssen aber oft nicht so lange ran. Die Diskussion von Klaus Wowereit und Sigmar Gabriel um eine Rücknahme der Absenkung ist dennoch – trotz meiner persönlichen Betroffenheit - falsch und purer Populismus. Es bedarf etwas Phantasie, sich einen 67-jährigen in 22 Jahren vorzustellen, aber es spricht vieles dafür, dass die 67-jährigen dann fitter sein werden als die 65-jährigen heute. Zumal sie auch noch älter werden im Durchschnitt. Das Rentenproblem wird genau dadurch geschildert: Die Rentenempfänger dann erhalten längere Rentenzahlungen, wenn es bei der alten Regelung und einem Renteneintritt mit 65 bliebe.
In der aktuellen Diskussion helfen also manche Hinweise von denjenigen wenig, die jetzt kurz vor dem Rentenalter stehen und eine Anhebung des Renteneintrittsalters für ihren Jahrgang ablehnen und das verständlicherweise als Rentenkürzung empfinden. Aber: Was sollen jüngere Generationen dazu sagen? Was ist die Perspektive? Der Einstieg ins Rentenalter liegt durchschnittlich niedriger. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, aber nicht so einfach zu ergründen wie es Politiker des linken Spektrums gerne formulieren. Durchschnittswerte sinken auch, wenn Menschen kürzer arbeiten wollen - nicht nur wenn sie nicht mehr dürfen. Zudem hat die Politik den Vorruhestand in der Vergangenheit zu stark gefördert und dadurch eine Anspruchshaltung geschaffen, die sie jetzt nicht mehr einfangen kann.
Den beschrittenen Pfad jetzt zu verlassen wäre falsch. Der Staat muss dafür sorgen, das die letzten Jahre einer Erwerbsbiografie nicht zu einem eigenen, neuen Armutsrisiko werden. Finden Arbeitnehmer wegen der konjunkturellen Lage keinen Job, dann ist es Aufgabe von Politikern und der Gesellschaft nach Lösungen zu suchen. Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Problem, das erkennbar ist und niemand kann sich in einigen Jahren auf Unwissenheit berufen. Die Lösung besteht aber sicher nicht darin, das Renteneintrittsalter wieder auf 65 abzusenken und dadurch völlig falsche Signale zu senden.
Ebenfalls zu beachten ist, dass der Staat nicht wieder Vorruhestandsregelungen und damit wenig soziales Verhalten der Unternehmen subventionieren darf. Es ist diesmal ein ganz anderes Instrumentarium gefordert. Dabei gilt: Renten und auch privates Vermögen, das zur Altersvorsorge dient, dürfen nicht mehr unter dem Zugriff des Staates stehen - Stichwort Schonvermögen. Wer sein Kapital verrentet, der muss einen umfassenden Schutz für dieses Kapital (keine Einmalauszahlungen möglich) genießen. Vorschlag: Der Staat kann im Falle eines Todesfalls bei früheren Sozialleistungen beispielsweise stattdess als Erbe für das Restkapital auftreten. Wer jetzt jedoch auf angespartes Kapital zugreift, der macht eigentlich alles falsch: Er setzt falsche Anreize und verschiebt Probleme lediglich in die Zukunft, denn der Rentenbezieher kommt nach Renteneintritt im Zweifel wieder. Rentner mit einem privaten Rentenkapital haben in der Vergangenheit auf Konsum verzichtet und das gilt es anzuerkennen und nicht durch törichte Regelungen anderswo im Gesetz (Hartz IV) zu konterkarieren. Darum sollte die Diskussion stattfinden.
Rente mit 70
Der Hinweis von Professor Michael Hüther, der für die Lobbyorganisation “Initiative Soziale Marktwirtschaft” und das Institut der Deutschen Wirtschaft vorsorglich Meinungen formuliert, hat „perspektivisch“ die Rente mit 70 ins Spiel gebracht. Er ist ebenfalls ein Populist auf der anderen Seite des Meinungsspektrums und plädiert durch seine Vorschläge für eine weitere Umverteilung in seinem Sinne. Das gehört auch zur Wahrheit.
Die Fakten vom Destatis im Jahr 2007 ermittelt, sprechen nicht unbedingt für eine Rente mit 70: Im Jahr 1980 durften 60-jährige Männer auf ein Lebenserwartung von weiteren 16,5 Jahren hoffen. Frauen auf weitere 20,8 Jahre. Im Jahr 2006 waren im gleichen Alter 20,6 Jahre bei Männern und 24,5 Jahre bei Frauen drin. Im Jahr 2035 sollen es 22,7 und 27,1 sein. Im Jahr 2050 sind 23,7 und 28,2 weitere Lebensjahre zu erwarten.
Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum die Politik erst so spät reagiert hat. Aber jetzt eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters zu diskutieren ist eine Debatte, die eine weitere Benachteiligung zukünftiger Generationen vorsieht. Wichtiger sind andere Überlegungen jenseits von professoralem Populismus.
Auch Professor Hüther fehlt es nämlich an einem Mindestmaß an Phantasie: Die Rentensituation und die Einnahmebasis könnten nämlich langfristig verbessert werden. Dazu müsste der Staat zunächst aufhören, niedrige Löhne zu subventionieren und dadurch eine prekäre Einkommenssituation und spätere Altersarmut zu verfestigen. Ein Mindestlohn wäre ein erster Schritt dahin. Diese Position lehnt Hüther jedoch als Interessenvertreter und Gesinnungsökonom mit Denkschranken ohnehin ab. Die Löhne würden auf der gesamten Breite steigen und die gesellschaftliche Umverteilung würde nicht mehr nur die von Hüther & Friends gewünschte Richtung kennen. Die Arbeitnehmer könnten dieses Mehr an Lohn in ihre private Altersvorsorge stecken, wenn sie beispielsweise früher als mit 67 in Rente gehen wollen. Sie könnten dadurch die Rentenabschläge vorfinanzieren. Ein Jahr früherer Rentenbezug reduziert die Rentenbezüge um 3,6 Prozent (0,3% pro Monat) lebenslang. Der Rest für weitere Überlegungen ist Mathematik und Auswahl einer möglichst kostengünstigen Finanzlösung.
Die Diskussion sollte sich nicht um Fragen des Renteneintrittsalter drehen. Richtiger wäre es, eine differenzierte Diskussion für Einzelfälle und Berufsgruppen zu führen, die im Sozialgesetzbuch übrigens schon vorgesehen ist und häufig bei Diskussionen unter den Tisch fällt. Auch im Jahr 2032 gibt es sicherlich noch Tätigkeiten, die man beispielsweise mit 60 nur noch schwierig ausüben kann.
Der Abschlag für einen früheren Ruhestand beträgt zur heutigen Regelung immerhin 7,2 Prozent der lebenslangen Rente. Dieser Abschlag muss im Zweifel gesellschaftlich kompensiert werden. Und zwar vom Arbeitgeber, um die Diskussion mal auf die richtigen Füße zu stellen. Zahlen die Arbeitgeber dann die Ausfälle des Einzelnen, werden sie kollektiv nach günstigeren Lösungen oder besseren Arbeitsbedingungen suchen und beispielsweise geeignete Anschlussjobs oder bessere Arbeitszeitmodelle entwickeln. Denn nicht nur Arbeitnehmer müssen in die Pflicht genommen werden, sondern auch die Arbeitgeber. Das ist eine Diskussion, die in Deutschland bisher noch nie geführt wurde, aber zum Gesamtkomplex gehört. Die Unternehmen geben dieses Problem gerne beim Staat ab und kommen dann mit tollen Vorschlägen wie einem höheren Renteneinstiegsalter daher.
Weitere Überlegungen
Arbeitszeitkonten: Das Konzept der Lebensarbeitszeit, bei dem Arbeitnehmer in jüngeren Jahren sich eine Art Polster anfuttern können, ist ein anderer Weg zur Finanzierung von drohenden Rentenabschlägen. Das Konzept funktioniert vor allem für Beschäftigte in größeren Unternehmen. Lebensarbeitszeitkonzepte müssen kapitalgedeckt sein. Denn die Arbeitnehmer verdingen sich heute kaum noch lebenslang an ein Unternehmen und müssen ihr Konto mitnehmen können. Der Gesetzgeber kann diese Form sicherlich noch mehr fördern und auf jeglichen Zugriff verzichten.
Es gilt auch: Der Staat ist nicht für alle Entscheidungen des Einzelnen zuständig. Wer heute sein Gehalt konsumiert, statt für das Alter zu sparen, der kann künftig weniger konsumieren und sollte auf keinen gesellschaftlichen Ausgleich vertrauen. Wer weniger verdient, der wird ohnehin auf staatliche Zuwendungen zurück greifen müssen.
Fazit: Der Staat muss vor allem dafür sorgen, dass seine sozialen Sicherungssysteme nicht kontraproduktiv wirken und die angefutterten Rentenpolster wegen falscher Weichenstellungen abgefrühstückt werden können. Die Rente mit 67 muss jedoch bleiben, da sie die richtigen Signale sendet. Eine Diskussion nur über das Renteneintrittsalter ist zu kurz gesprungen.






