Wirksam regulieren: Haftung erhöhen
Ex-IKB-Chef Ortseifen erhält wegen Marktmanipulation eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und muss etwas Geld zahlen. Sofern das Urteil in der nächsten Instanz bestehen bleibt. Aktionäre der IKB und der Bund verlieren Milliarden. Ein Grund über Haftung erneut nachzudenken?
Ortseifen hat als Bankmanager komplett versagt. Das ist nicht strafbar, sondern einfach nur peinlich. Durch eine irreführende Pressemitteilung hat er das Leben seiner Bank vermutlich um wenige Tage verlängert und ist nach Ansicht einer deutschen Richterin schuldig der Marktmanipulation. Das Urteil “hintenrum durchs Auge” hilft Anlegern wenig und sein präventiver Charakter ist auch nicht zu erkennen. Zeit die Sache fundamental anzugehen.
Warum nicht über Haftung reden?
Man fragt sich schon warum das Thema Haftung keine Rolle spielt in der aktuellen Debatte. Okay bei der FDP ist das nicht verwunderlich, glauben doch die meisten in dieser Splitterpartei immer noch, der Markt und seine Protagonisten würden nie fehlen, sondern alles böse dieser Welt ist auf Staatsversagen zurückzuführen. Auch von der großen Gerechtigkeitspartei der Nation, der SPD, hört man nichts zu dem Thema. Ob das daran liegt, dass die Öffentlichkeit erneut über den vermutlich schwächsten Finanzminister aller Zeiten, Hans Eichel, neu informiert würde? Oder liegt es daran, dass die Aufsichtsräte von regional verankerten Unternehmen vielfach mit Politikern besetzt werden. Diese werden nicht nach Eignung, sondern nach Parteiproporz und Gefälligkeiten ausgesucht. Man schaue sich nur einmal die Aufsichtsräte der SachsenLB genauer an. Einerlei warum niemand sich für das Thema interessiert: Eine neue Debatte ist überfällig.
Statt über Gerechtigkeit sollte man das Thema Haftung anders angehen: Wenn man Banken wirksam regulieren will, dann muss man die Haftung für den Vorstand erhöhen. Im Zweifel muss einem Institut - egal welcher Größe - bei Verstrickung in illegale Aktivitäten in Steuer- und Geldgeschäften der Entzug der Banklizenz drohen. Man kann sicher sein, dass der Vorstand und Aufsichtsrat in Zukunft weniger häufig wegschauen wird, wenn Aktionäre ihn direkt verklagen können. Organisatorisch ändert das auch einiges: Vorstände müssen dann ausreichende Vorkehrungen gegen illegales Treiben in ihren Instituten und gegen falsch motivierte Entlohnungssysteme unternehmen. Ansonsten droht ihnen im Falle von Problemen eine persönliche Haftung.
Versäumnis aus rot-grüner Regierungszeit
Zurück zu Hans Eichel: Er hat sich im Jahr 2004 mit dem Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz nicht durchgesetzt. Das war der letzte erkennbare umfassende Versuch gewesen, die Haftung von Managern effektiv zu regeln. Immer noch lastet alles auf dem Gummiparagrafen zur Untreue. Warum die SPD heutzutage keine stärkere Managerhaftung fordert und das damals im Entwurf reife Gesetz einfach als Vorschlag einbringt, ist schon ein Rätsel. Freilich geht es dabei nicht um Gerechtigkeit, sondern um Prävention vor illegalem Treiben und zu häufigem Augenzudrücken. Damit lässt sich auch eine sachliche Debatte besser führen, als über Gerechtigkeit zu schwafeln.
Im Markt sind noch längst nicht ausreichende Regeln installiert - das zeigt uns der Markt. Die zuletzt wieder zunehmenden Razzien bei Banken sind ein starkes Indiz dafür endlich die Strafen zu erhöhen, statt kleinteilige Regeln zu schaffen und sich in absurde Debatten zu verstricken. (Beispielinks zur SZ: Großrazzia, Luftnummer). Vielleicht findet die SPD ja nach der Sommerpause die Kraft, endlich eine wichtige Debatte anzustoßen.
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