Zum Urteil des Verfassungsgerichts: Logisch wäre Mindestlohn jetzt
Die SPD ist programmatisch in der Schröder-Zeit gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine freihändige Vergabe von staatlichen Leistungen verfassungswidrig ist.
In den USA gibt es seit 1938 einen Mindestlohn. In 51 Staaten zusammengeschlossen in der Internationalen Arbeitsorganisation auch. Nur Deutschland leistet sich als struktureller Technologie-Standort den flächendeckenden Ausbau des Niedriglohnsektors. Diesen hat Gerhard Schröder mit seinen Sozialsystemreformen eingeführt. Er hat damit gezeigt, dass er keine näheren Kenntnisse der Zusammenhänge von einem modernen Sozialstaat und der Arbeitswelt hat. Das aktuelle Problem ist das Lohnabstandsgebot nach § 28 Abs. 4 SGB XII, das für Leistungsempfänger des Staates die Anreizschwelle, eine Arbeit anzunehmen, definiert.
Gerhard Schröder ist ein tragischer Kanzler: Ausgerechnet ein Sozialdemokrat und Jurist hat gestern eine schallende Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Die pauschale Berechnung der staatlichen Leistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern ist verfassungswidrig - zu viel geschätzt. Zwar hat das Gericht sich nicht zu der Höhe der Beiträge geäußert, aber wer politisch die aktuelle Legislatur überleben will, der kommt erst gar nicht auf die Idee, niedrigere Regelsätze zu fordern, wie das einige denkschwache Freidemokraten gestern taten.
Die Reaktionen von Betroffenen und Sozialverbänden sind verständlich. Zumal Betroffene Härtefälle ab sofort geltend machen können. Ein weiterer Teil der missglückten Reformen wird damit faktisch zurückgedreht.
Eine Frage der Logik
Die Reformen des Sozialstaates waren nicht völlig falsch, aber Teile der Gesetze waren schlampig umgesetzt und hatten zu allerlei Problemen bei der praktischen Umsetzung geführt. Das passt zu Schröder, der sich um Details der Legende nach nie wirklich gekümmert hat. Alleine die über 200.000 Verfahren vor Sozialgerichten jedes Jahr zeigen die Fehlentwicklungen jedem halbwegs intelligenten Beobachter. Nach dem gestrigen Urteil werden jetzt sicher weitere Rechtsanwälte, Richter und Rechstpfleger gesucht, um die kommende Prozess-Lawine zu bewältigen. Schröder hat damit wenigstens in seiner Zunft neue Beschäftigungschancen geschaffen.
Wer den Lohnabstand zwischen Regelleistungen und Arbeitseinkommen sichern will, der hat zwei denklogische Möglichkeiten dazu: Er kann die Leistungen kürzen und so den Druck erhöhen, dann muss er aber dafür sorgen, dass genügend bezahlte Arbeit vorhanden ist. Diese Idee funktioniert also nur bei Vollbeschäftigung, die wir in Deutschland seit 40 Jahren nicht mehr kennen. Ein-Euro-Jobs sind der falsche Ansatz, da sie keine Anreize schaffen, neue gut bezahlte Beschäftigung aufzubauen. Darauf weisen Betroffen-Verbände und Gewerkschaften seit Jahren hin und widersprechen damit Makroökonomen aus den Elfenbeintürmen der Wissenschaft, die noch kein Praktikum in der Realität gemacht haben.
Schröder hat solche Warnungen in den Wind geschlagen und mit großzügigen Lohnsubventionen die neuen Strukturen verfestigt: Arbeitgeber danken es ihm und kassieren dauerhaft die Leistungen des Staates als Mitnahmen. Das ist inzwischen ein ganz spezielles Geschäftsmodell, das von Berliner Politikern mit schwachen ökonomischen Argumenten aufrecht erhalten wird. Anreize fehlen, um Arbeitnehmer besser zu bezahlen.
Der andere Weg, um das Lohnabstandsgebot einzuhalten, ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Dieser schafft zwar das Problem, dass Arbeit mit geringer Produktivität verdrängt werden könnte. Aber wo ein Bedarf ist, wird auch bezahlt. Die zentrale Frage lautet beispielsweise, ob Menschen künftig auf Frisierleistungen verzichten, weil die Friseurin oder die nette Bäckereiverkäuferin besser bezahlt wird? Die Kreativität der Unternehmer wäre dann jedenfalls mehr gefragt als heute; sie müssten Leistungen anbieten und ihre Arbeitnehmer dennoch vernünftig bezahlen, anstatt ihr Geschäftsmodell auf Lohndumping zu begründen. Warum geht das in Deutschland eigentlich nicht, wenn alle die gleichen Bedingungen vorfinden?
SPD steht weiter neben sich
Die tragische Rolle in dem Stück spielt ausgerechnet die deutsche Sozialdemokratie, die immer noch Befürworter der Hartz-Reformen in ihrer Bundestagsfraktion hat. Allen voran Oppositionsführer F.W. Steinmeier, der per Selbstausrufung am Wahlabend seinen Fraktionsjob erhalten hat und ein Strippenzieher bei der Umsetzung der Sozialgesetze war. Auch er hat wesentliche Zusammenhänge bis heute nicht verstanden oder ihm fehlt einfach die Größe, einen zentralen politischen Irrtum zuzugeben. Bis heute.
Meine These ist einfach: Würden er und/oder Schröder einen einfachen deutschen Hauptsatz formulieren, wäre die SPD befreit von alten Zöpfen und könnte aufatmen. Der Satz lautet: “Wir haben uns bei den Sozialreformen geirrt.” Das “Mea culpa” können sie sich sogar schenken.
Sicherlich, die Sozialdemokraten sind für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Aber die SPD ist auch die Partei, die 2007 politische Mehrheiten für einen flächendeckenden Mindestlohn verspielt hat. Damals hatte die Partei “Die Linke” wortgleich einen SPD-Beschluss im Bundestag eingebracht und die Sozialdemokraten dadurch zum Schwur gebracht. Die Partei von Willy Brandt stimmte gegen sich selbst und dokumentierte dadurch die eigene Zerrissenheit. Das war ein brilliantes politisches Manöver von Oskar Lafontaine, der den Sozialdemokraten die Sollbruchstelle der großen Koalition aufzeigte und die Sozialdemokraten im Bundestag demaskierte. Die Bundestagsfraktion stimmte damals in weiten Teilen gegen den Mindestlohn und versuchte sich mit Verhandlungen über branchenspezifische Lösungen. Mit wenig Erfolg wie wir wissen. 2009 erzielte die Partei ihr schlechtestes Wahlergebnis seit ihrer Gründung und muss seither um den Status als Vokspartei bangen. Zu Recht.
Urteil aus Karlsruhe
Die Verfassungsrichter zwingen die Politik nochmals gründlich über das System nachzudenken. Für Korrekturen haben sie bis Jahresende Zeit gelassen. Die Politiker werden den gordischen Knoten nach meiner Einschätzung leider nicht zerschlagen und weiter vor sich hinwurschteln wie bisher: Mitnahmeeffekte für Unternehmer, Etablieren eines Niedriglohnsektors, mehr Beschäftigung für Juristen und ein überwiegend unzufriedenes Volk sind die Folgen dieser fehlgeleiten Politik und dürften jeder Regierung auf die Füße fallen.
DGB-Chef Michael Sommer fordert einen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro und begründet das so: „Wir orientieren uns daran, was das unterste Einkommen ist, von dem man in Deutschland einigermaßen leben kann“. Seit gestern muss wieder in der Gesellschaft über die Einführung eines Mindestlohns diskutiert werden und zwar um das Lohnabstandsgebot einzuhalten.
Wer den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland durchsetzt, der hat mehr für Deutschland erreicht als Detailkorrekturen an den gründlich misslungenen Sozialreformen es könnten. Viel Glück Michael Sommer.






