Beratungsprotokoll - sinnvoll oder zu viel des Guten?


Manchmal wollen Politiker Gutes und machen das Falsche. Das neue Beratungsprotokoll soll Anleger vor schlechter Beratung schützen, scheitert aber am Konkreten. Und alles, weil der Staat die falschen Dinge reguliert. Schade.

Schon heute verwenden viele Finanzvertriebe computergestützte Beratungssysteme, um Daten ihrer Kunden zu erfassen und eine Idee davon zu bekommen, welche finanziellen Wünsche der Kunde hat. Aus all den Daten lässt sich sehr schnell ein Ausdruck generieren. Nur der reicht in unterschriebener Form vermutlich nicht aus, um die neuesten Anforderungen an Beratungsprotokolle und ihre Rechtssicherheit zu bestehen.

In der Steuerberaterzunft gibt es auch ein absurdes Beispiel für falsch verstandene Beraterhaftung: Wenn ein Steuerberater seinen Mandanten nicht darauf hinweist, dass er durch Abmelden aus der Kirche Steuern sparen kann, macht sich der Steuerberater schadenersatzpflichtig, da er einen Beratungsfehler begeht. Ich weiß nicht wieso, aber irgendwie erinnert mich das Beispiel an die Katze in der Mikrowelle in den USA. Man kann es auch übertreiben mit dem “an die Hand nehmen” von Verbrauchern.

Beratungsalltag  wird schwieriger

Vor fast einem Jahr formulierte der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, so: “Beim Anlegerschutz steckt der Teufel im Detail. Um Verbraucher durch Beweiserleichterungen effektiv vor Falschberatungen zu schützen, sind konkrete und einheitliche Standards für Beratungsprotokolle notwendig. Auch muss es spürbare Konsequenzen haben, wenn Vermittler Protokolle mangelhaft oder gar nicht ausfüllen. Außerdem ist das bestehende Vergütungssystem so zu verändern, dass sich für den Vermittler nur eine nachhaltige Kundenbeziehung lohnt.”

Dem Gesagten kann man in dieser Generalität eigentlich nur zustimmen. Genau wie diesem Papier aus dem Verbraucherministerium, das die standardgemäßen zehn Punkte verwendet. In einer Checkliste aus dem Ministerium gibt es weitere wohlfeile Hinweise.

Natürlich müssen Anleger vor von falschen Interessen geleiteten Beratern und vor Scharlatanen geschützt werden. Aber man kann das Kind auch mit dem Bade ausschütten und den Beratungsalltag sinnlos erschweren: Berater müssen inzwischen Jahre später noch nachweisen können, dass ihre Empfehlung zu einem früheren Zeitpunkt nachvollziehbar und sachgerecht war. Dabei wird es im Detail interessant: Denn je nach Einschätzung der Situation kann man das eine tun - oder manchmal auch das Gegenteil. Die armen Berater, die es gut mit ihren Kunden meinen: Sie dürfen Kunden eigentlich gar nicht mehr wirklich beraten oder müssen Formulierungen finden, die keine Risiken mehr offen lassen.

Das Beispiel Ölpreis: Nehmen wir mal an, ich würde Sie beraten, dann würde ich von einem in den nächsten Jahren steigenden Ölpreis ausgehen. Jetzt passiert aber eine Vertiefung der Krise im Jahr 2010 und der angenommene höhere Ölpreis erweist sich als Halbierung auf Jahressicht. Unglücklicherweise produziert das empfohlene Produkt nach einem Jahr einen Verlust von 50 Prozent. Die Ursprungsprognose war also falsch - vielleicht zu kurz. Der Kunde ruft Falschberatung und besteht jetzt auf Schadenersatz; dann wird es in Zukunft knifflig: Kann der Berater nachweisen, dass er auf alle eingetretenen Risiken ausdrücklich hingewiesen hat? Hätte er nicht ein anderes Produkt empfehlen sollen? Sie sehen schon wohin das führt. Vor Gericht und dort ist man als Beklagter nicht besser aufgehoben als auf offener See.

“Berater-Put”

Kürzlich erklärte mir ein Berater noch, dass man bei der Umsetzung des Beratungsprotokolls darauf achten muss, dass der Kunde nicht gegen den Berater spekuliert. Ich nenne das neue Finanzprodukt der Politik einfach “Berater-Put”.

Der funktioniert im einfachen Beispiel so. Ein ausführliches Beratungsprotokoll gibt es bei beiden Beratern nicht: Ein Berater empfiehlt den Kauf einer bestimmten Aktie und begründet das mit einer bevorstehenden Fusion - okay, das halte ich aus grundsätzlichen Erwägungen schon für falsch, aber bleiben wir dabei. Der Kunde hat noch einen anderen Wertpapierberater, der den Verkauf empfiehlt und zwar mit der identischen Begründung. Der Kunde geht mit einer Million Euro “long” und auf dem Konto bei seinem anderen Berater mit der gleichen Aktienanzahl “short”.

Was soll ich sagen: Der Kurs der Aktie geht durch die Decke und verdoppelt sich. Der Kunde realisiert den Gewinn und den Verlust, die sich mathematisch gegeneinander aufheben. Dann verklagt der Kunde den “schlechten” Berater, der den Verkauf der Aktie empfohlen hat. Dieser steht jetzt im Risiko. Der Kunde könnte bei Sieg im Gerichtsverfahren durch das Geschäft ohne großes Risiko eine hübsche, risikofreie Rendite erzielen.

Sicher so einfach wie es hier geschildert ist, geht es natürlich nicht, aber bei den komplexen Produkten der heutigen Finanzwelt, wird es sicher findige Jongleure geben, die genau solche Geschäfte erfolgreich initiieren.

Disclaimer: Ich übernehme keine Haftung für das Funktionieren des “Berater-Puts”. Gerichtsprozesse können gewonnen werden oder verloren gehen.

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