Unerträglich - HRE Vorstände klagen


Drei ehemalige Vorstände der Hypo Real Estate klagen gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Das Problem: Sie könnten vor Gericht auch noch Recht bekommen. Unrecht wäre das aber trotzdem.

Die WAZ meldet eine Ungeheuerlichkeit: Die Topmanager, die für einen erheblichen Teil des Schadens bei der HRE verantwortlich sein dürften, klagen auf Vertragserfüllung. Unter Ihnen soll laut Bild-Zeitung auch der ehemalige HRE-Chef Georg Funke sein. Dieser hat nach Informationen des gleichen Blattes ohnehin hohe Altersbezüge zu erwarten.

Rechtsstaat Deutschland: Erst kürzlich bezeichnete Professor Marcus Lutter, vom Bonner Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht, bei Frontal21 die Umstände bei Kauf von Schrottpapieren für durchaus straffähig und hielt Untreue des Vorstandes einer Bank bei Kauf von Wertpapieren, die man nicht selbst geprüft habe, für offensichtlich. Ich denke das ist etwas optimistisch, da eine derartige Auslegung der schwammigen Untreue-Paragraphen in unserer komplexen Welt zu weit geht. Bei der HRE kam es aber vor allem zu schwerwiegenden Finanzierungsfehlern und hier könnte sich ein Blick schon eher lohnen. Ich empfehle interessierten Staatsanwälten die Studienlektüre von Vorlesungen zur «Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre» für Studienbeginner.

Wahrscheinlicher ist aber, dass der Vorstand der HRE für gar nichts haftet und am Ende auch die eingereichten Klagen Erfolg haben. Denn das Rechtssystem schützt jeden und möglicherweise ist grenzenlose Dreistigkeit, Gier oder Dummheit gar nicht justiziabel.

Empörung verständlich

In der gleichen Woche wird die Kündigung eines Kassierin öffentlich diskutiert, die Pfandbons für 1,30 Euro gestohlen haben soll. Man kann die Empörung verstehen. Wolfgang Thierse nannte das Urteil «ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität».

Leider helfen solche Kraftworte nicht, sondern dem Gesetzgeber stünde frei, die Haftungsregelungen für Manager zu verschärfen - es gibt aus dem Jahr 2004 noch einen fertigen Gesetzentwurf zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz. Das hilft zwar rückwirkend nicht mehr, aber besser als ein völlig überfrachteter Untreue-Paragraph wäre das Gesetz allemal. Unser ehemaliger CSU-Wirtschaftsminister, Michael Glos sah in Deutschland die «schärfste Managerhaftung der Welt». Das war schon vor Monaten ein beredtes Zeugnis von Ahnungslosigkeit eines verantwortlichen Politikers.

An die Politik sei der dringende Appell gerichtet: Reden alleine hilft nicht, sondern Handeln ist die vornehmste Aufgabe der Politik. Manchmal darf es sogar populistisch sein.

Der Frau an der Kasse wird eine schärfere Haftung von Organen bei börsennotierten Kapitalgesellschaften jetzt auch nicht helfen, ihre Kündigung könnte genauso rechtens sein, wie die Klagen der HRE-Vorstände. Das empörte Volk wird das vermutlich ertragen müssen. Aufregen dürfen wir uns trotzdem.

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