Angriff auf die Transparenz ist gefährlich


Deutschland folgt regelmäßig falschen Ideen am Kapitalmarkt. Jetzt reiht sich ausgerechnet ein ehemaliger Verbraucherschutzminister in die Riege der Transparenz-Gegner ein.

Einem Beitrag der Kontraste-Redaktion verdanken wir Aufklärung über eine fehlerhafte Gesetzgebungsidee: Das Informationsfreiheitsgesetz soll nach dem Willen der bayrischen Landesregierung eingeschränkt werden. Das Gesetz bietet bisher jedermann einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch ein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist bislang nicht erforderlich. Diese bürgerlichen Freiheitsrechte will jetzt ausgerechnet Martin Zeil, der neue FDP-Wirtschaftsminister in Bayern, einschränken. Anleitung gibt Horst Seehofer, der es als ehemaliger Bundesminister besser wissen müsste, aber mit seinem neuen Amtseid Partikularinteressen offenkundig höher gewichtet als das Gemeinwohl.

Die bayrische Landesregierung täte gut daran, aufzuklären welche Fehler in der Finanzkrise und im Zusammenspiel mit der BayernLB von wem wann gemacht wurden. Das Interesse der Landesregierung in Bayern scheint jedoch nur öffentlichkeitswirksam gespielt zu sein.

Politiker haben manchmal natürlich kein Interesse an Aufklärung von Missständen, dann ist die Öffentlichkeit via klagender Staatsbürger oder vertreten durch Journalisten das letzte Korrektiv. Jetzt sollen die Einsichtsrechte in Akten von Bundesbehörden eingeschränkt werden. Das ist bürger- und kapitalmarktfeindlich, denn der Kapitalmarkt benötigt erkennbar mehr und nicht weniger Rechte der Anleger und Geschädigter.

Fehler sind zu vermeiden und nicht zu verschleiern

Die Finanzkrise hat mehrere offene Flanken gezeigt: Die Finanzaufsicht ist zu reformieren und die Zurückhaltung bei der Offenlegung von Sachverhalten ist das Gegenteil von richtig. Die BaFin gewährt ohnehin praktisch keine Einsichten in Akten oder Ermittlungen. Falls Anleger Rechte geltend machen wollen, müssen Anwälte um die Ergebnisse von Untersuchungen ringen und haben Beweisprobleme zu lösen, um ihren Klienten Hilfe zukommen zu lassen. Das ist schon jetzt ein Drahtseilakt, da Informationen grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen.

Mehr muss veröffentlicht werden. Sobald eine Bank in Schieflage gerät, gehört diese Information veröffentlicht und zwar schonungslos und ohne falsch verstandene politische Rücksichtnahmen. Die Untersuchungsergebnisse von Banken sollten in standardisierter Form regelmäßig veröffentlicht werden. Zumindest sollte man die Namen der Banken und den Prüfanlass nennen. Nur so lassen sich überhaupt disziplinierende Effekte erzielen, denn diese Bereinigungseffekte sind auf lange Sicht ohnehin ein höheres Gut als der Erhalt einiger Jobs von Bankvorständen und Politiker.

Die Landesbanken sind typische Einfallstore für Interessenkonflikte. So ist bis heute nicht ausreichend geklärt, weshalb die SachsenLB trotz früher Warnhinweise weiter in die Krise schlidderte und wie die Rolle der BaFin genau zu bewerten ist. Absurd ist jedenfalls die eingeschränkte Aussagegenehmigung für Jochen Sanio gewesen. Hier zeigt sich eine bis ins Bundesfinanzministerium hineinreichende völlig falsch verstandene Informationspolitik.

Stärkung der Finanzmarkt- und Bankenaufsicht

Die BaFin benötigt jedenfalls mehr Rechte, ein anderes Selbstverständnis und auch eine öffentliche Kontrolle. Möglicherweise sollte darüber hinaus die Bundesbank die gesamte Bankenkontrolle übernehmen, um Reibungsverluste zwischen zwei Institutionen zu umgehen.

Das Leitbild der Aufsichtsbehörden sollte sich stärker an Offenheit und Transparenz orientieren als bisher. Der SoFFin, der staatliche Rettungsfonds für die Banken, arbeitet ebenfalls weitestgehend im Verborgenen und mit einer wackeligen Kontrolle. Das kann man auf die Zeitnot schieben, aber die Gründe dafür sind tiefgreifender und in der grundsätzlich falschen Ausrichtung auf wenig Transparenz zu finden.

Immer wieder wird darauf verwiesen, dass die Gefahren für die Stabilität des Bankensystems ein zu schützendes Gut sind. In Wirklichkeit kann jedoch nur mehr Offenheit mehr Stabilität in das System bringen. Wer das nicht erkennt und Lobbyinteressen folgt, der macht sich schon heute mitschuldig am nächsten Bankenskandal in einigen Jahren.

Ausnahme: Vorbild USA

Ich neige eher selten dazu, ausgerechnet die USA als Vorbild zu benennen. In einer Sache sind die Amerikaner aber sehr gut: Nach dem Madoff-Skandal, über dessen Opfer inzwischen ein 162 Seiten lange Liste kursiert, gab es bereits nach wenigen Tagen Untersuchungen und eine Anhörung vor Abgeordneten. In Deutschland gibt es solche Untersuchungen in vergleichbaren Fällen nicht. Bei uns wird stattdessen monatelang taktiert und über Zusammensetzungen von Untersuchungsgremien verhandelt.

Die US-Ermittler ermittelten eine gehörige Mitschuld und Versäumnisse der zuständigen SEC. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass solche Einschätzungen jemals über die BaFin erfolgen würden. Es ist aber wahrscheinlich, dass auch die BaFin ernsthafte Fehler im Vorfeld und während der Krise gemacht hat, oder durch Gesetze bzw. Anweisungen am Handeln gehindert wurde. Wir werden solche Zusammenhänge nie genau auflösen und daher auch nicht daraus lernen können, wenn sich Gesetzesinitiativen wie die von Bayern durchsetzen.

Fazit: Deutschland benötigt im Kapitalmarkt ein Klima für mehr Offenheit und Transparenz.

Kommentare


Ilse

20 Februar 2009 um 09:02

Ein Beispiel für die Inkompetenz der Bafin ist das Desaster um die Phönix Kapitaldienst GmbH. Um dem Zynismus die Spitze aufzusetzen, überzieht nun die Finanzverwaltung die geprellten und teilweise noch vom Insolvenzverwalter verklagten Anleger mit Steuernachforderungen und sogar Steuerstrafverfahren auf der Grundlage von Urteilen des BFH, ohne Steuergesetzen und Abgabenordnung zu beachten.

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