Beckstein geht - Seehofer kommt vielleicht


Der Druck war zu stark geworden. Günther Beckstein tritt als bayrischer Ministerpräsident nicht wieder an. Horst Seehofer soll es offenbar richten und neben dem Parteivorsitz auch die Staatskanzlei übernehmen. Allerdings erwiesen sich erste Agenturmeldungen als verfrüht, die Seehofer schon im Amt des Ministerpräsidenten sahen.

Erwin Huber ist schuld, Christine Haderthauer sowieso und jetzt auch Günther Beckstein. Nur Christine Haderthauer könnte das Wahldebakel nach einer Ruhephase mit einem politischen Amt noch überleben. Für Huber und Beckstein ist das eine Jahr an der Spitze von Partei und Regierung mit hoher Wahrscheinlichkeit das politische Ende an vorderster Front. Der Nachfolger von Günther Beckstein soll nächsten Mittwoch auf einer weiteren Fraktionssitzung der CSU gekrönt werden.

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Börsenverluste geltend machen: Das letzte Wort hat der BFH


Bei Optionsscheinen kann alles rasend schnell gehen. Binnen eines Tagen rauschen die Kurse in den Keller und der Anleger steckt tief in der Verlustzone. Mit der Steuer verrechnen lässt sich das Minus in der Regel nicht. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) könnte diese Praxis kippen.

Knockout-Optionsscheine bedeuten oft genug auch den K.O. für zu sorglose Anleger. Wer auf die positive Entwicklung des Deutschen Aktienindexes gesetzt hat und der will dann einfach nicht so wie erhofft, kann am Ende des Tages ziemlich böse in der Kreide stehen. Da hilft dann auch kein Peter Zwegat oder einer der vielen anderen TV-Schuldenberater mehr. Und auf das Finanzamt sollte man ohnehin nicht hoffen. Denn wertlose Optionsscheine sind auch für den Fiskus nichts mehr wert, für die Verlustverrechnungen in der Steuererklärung taugen sie in der Regel nicht.

Zwar können bei Wertpapierverkäufen innerhalb eines Jahres Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden, bei den verfallenen, weitaus risikoreicheren Optionsscheinen geht das nicht. Wirklich nicht? Nicht jeder Anleger nimmt diese Praxis der Finanzämter klaglos hin. Zuletzt häuften sich die Klagen und ein erstes Gericht entschied auch schon anders als vom Fiskus gewünscht. Das Niedersächsische Finanzgericht gab einem Spekulanten Recht und erkannte den wertlosen Verfall von Optionsscheinen wie einen Aktienverkauf mit Verlust in der Steuererklärung voll an. Folge: Jetzt klagt das zuständige Finanzamt und ging in Revision. Das Tauziehen, bei dem es um viel Geld für die Anleger geht, muss jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden. Positiv für alle ebenfalls betroffenen Optionsschein-Opfer, die sich bisher nicht zu einer Klage durchringen konnten: Sie können sich an das laufende Verfahren anhängen, müssen nicht  selbst das Gericht bemühen. Allerdings sollten sie zuvor die ihnen entstandenen Verluste auch in der Steuererklärung angeben. Sollte das Finanzamt das nicht anerkennen, legen sie einfach Einspruch bei ihrem Finanzamt ein und verweisen zur Begründung auf das offene Verfahren vor dem obersten Finanzgericht.

Gerichte entscheiden oft gegen den Fiskus

Die Chancen, einen solchen Prozess zu gewinnen, stehen gar nicht schlecht Zwei Drittel aller Einsprüche werden zugunsten der Bürger entschieden, hat der Bund der Steuerzahler ermittelt. Zudem hält sich der Aufwand in Grenzen: Bis zu einen Monat nach Zugang des Bescheids hat der Steuerpflichtige Zeit, sich schriftlich zu wehren. Vier weitere Wochen kann er über eine mehr oder weniger umfassende Begründung für seinen Einspruch nachdenken. Wer klagt, muss sich allerdings in Geduld üben. Bis der Sachverhalt geklärt wird, dauert es immer länger. Beim BFH lagen zum Jahreswechsel fast 2500 offene Verfahren. Die Kläger müssen sich darauf einrichten, dass sich die Verfahren bei einer zulässigen Revision und Sachentscheidung durchschnittlich 21 Monate hinziehen, so ein Richter am Bundesfinanzhof. Der Vorteil für alle anderen Steuerzahler: ihnen gibt das ausreichend Gelegenheit, sich an das ein oder andere Verfahren heranzuhängen. Doch Vorsicht: Der Sachverhalt muss im Wesentlichen aber auch dem eigenen Fall entsprechen. Sonst könnte es passieren, dass das Gericht sagt, das passt nicht und das Urteil kommt nicht zur Anwendung“, sagt Stefanie Paulsen, Steuerexpertin aus Berlin. Also einfach drauflos argumentieren, bringt selten Erfolg.

Grundsätzlich hat ein Anleger aber jede Menge Möglichkeiten, in seiner Steuererklärung Ansatzpunkte für eine Klage zu finden. Beispiele: Obwohl Dividenden und Spekulationsgewinne nur zur Hälfte besteuert werden, wird für die Kirchensteuer die ganze Summe zugrunde gelegt. Ist diese Hinzurechnung gegen die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit damit verfassungswidrig? Um diese Fragen geht es in drei aktuellen Fällen, die der BFH entscheiden muss (Az.: I R 2/07, I R 3/07, I R 7/07). Immer dann, wenn ein Anleger Wertpapiere verkauft und kurze Zeit später (oft noch an demselben Tag) wieder ordert, werden Finanzbeamte misstrauisch. Der Verdacht liegt ja auch auf der Hand, dass der Anleger so handelt,  um ein steuerliches Minus zu produzieren und um den Fiskus nicht an den Gewinnen zu beteiligen.

Die meisten Finanzgerichte sehen darin überraschenderweise keinen Gestaltungsmissbrauch: Wenn ein Anleger bei positiver Kursentwicklung Spekulationsteuer vermeiden kann, indem er die Papiere länger als ein Jahr hält, dann muss er auch durch einen vorzeitigen Verkauf Verluste produzieren dürfen. Einzig Bankspesen kostet diese Optimierung unter Steueraspekten. Wermutstropfen: Auch hier hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort, da ein Finanzamt in Revision gegangen ist (Az.: IX R 55/07 und IX R 60/07). Seit Ende 2007 gilt, dass ein Börsenminus aus früheren Jahren nicht mehr nachgemeldet werden darf. Das Finanzgericht Hamburg sieht das anders und akzeptiert Verluste im Depot bis zur Verjährung von Steuerbescheiden. Bei allen noch offenen Bescheiden können Anleger Verluste für die Jahre ab 2002 nachmelden. Wer sich anhängen will, sollte das Aktenzeichen  IX R 11/07 mit angeben.

 

 

 

 

 

 

Again: US-Rettungspaket


Das 700-Millionen-Dollar-Rettungspaket, dem am Montag die Zustimmung versagt worden war, kommt jetzt verändert im Senat auf den Tisch. Die Aktienmärkte reagierten auf die Ankündigung eines neuerlichen Anlaufs am Dienstag mit einer Stabilisierung. Der S&P 500 konnte um beachtliche 5,27 Prozent zulegen.

Die beiden Präsidentschaftskandidaten McCain und Obama haben angekündigt, dem neuen Plan im Senat zuzustimmen. Der US-Senat ist vergleichbar mit dem Bundesrat: Jedes Bundesland ist mit zwei Senatoren in dem Gremium vertreten. Allerdings sind die Regularien zwischen Senat und Abgeordnetenhaus in den USA etwas anders geregelt als in Deutschland zwischen Bundesrat und Bundestag.

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